AGB
HealthCrew UG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Health Crew UG
Vermittlung und Überlassung von Pflegekräften an Einrichtungen des Gesundheitswesens
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Health Crew UG (im Folgenden „Anbieter“) und Einrichtungen des Gesundheitswesens (im Folgenden „Kunde“) über die Vermittlung oder Überlassung von Pflegekräften geschlossen werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen des Anbieters
2.1 Vermittlungsleistungen
Der Anbieter vermittelt qualifizierte Pflegekräfte gemäß den Anforderungen des Kunden. Die Vermittlung umfasst die Rekrutierung, Vorauswahl und Präsentation geeigneter Kandidaten. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg.
2.2 Personalüberlassung
Der Anbieter überlässt dem Kunden Pflegekräfte (im Folgenden „überlassene Mitarbeiter“) im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Die überlassenen Mitarbeiter bleiben Angestellte des Anbieters.
§ 3 Pflichten des Kunden
3.1 Allgemeine Pflichten
– Der Kunde stellt sicher, dass der Anbieter alle relevanten Informationen und Anforderungen erhält, die für die Vermittlung oder Überlassung notwendig sind.
– Der Kunde ist verpflichtet, überlassene Mitarbeiter nur im Rahmen der vereinbarten Tätigkeiten einzusetzen.
3.2 Pflichten bei Personalüberlassung
– Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und ist verpflichtet, überlassene Mitarbeiter in alle arbeitsschutzrelevanten Maßnahmen einzuweisen.
– Der Kunde darf die überlassenen Mitarbeiter ohne Zustimmung des Anbieters weder an Dritte weitervermitteln noch anderweitig einsetzen.
3.3 Mitteilungspflicht
– Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Arbeitsvertrag mit einer vermittelten Pflegekraft geschlossen wird.
§ 4 Vergütung
4.1 Vermittlungsprovision
Die Höhe der Vermittlungsprovision wird individuell vereinbart und ist mit Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und der vermittelten Pflegekraft fällig.
4.2 Vergütung bei Personalüberlassung
– Die Vergütung bei Personalüberlassung erfolgt auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze.
– Die Abrechnung erfolgt monatlich anhand der vom Kunden bestätigten Stundennachweise der überlassenen Mitarbeiter.
4.3 Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 nach Erhalt ohne Abzug fällig. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Haftung
5.1 Allgemeine Haftung
– Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
– Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
5.2 Haftung bei Personalüberlassung
– Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch überlassene Mitarbeiter verursacht werden, es sei denn, diese Schäden sind auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Anbieters zurückzuführen.
– Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen frei, die aus einer fehlerhaften Weisung oder Einweisung der überlassenen Mitarbeiter resultieren.
§ 6 Arbeitszeit und Einsatzbedingungen (nur Personalüberlassung)
6.1 Die Arbeitszeit der überlassenen Mitarbeiter richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den betrieblichen Regelungen des Kunden.
6.2 Überstunden, Nachtarbeit, Wochenend- oder Feiertagseinsätze bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters und werden gesondert vergütet.
§ 7 Datenschutz
Der Anbieter verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln. Weitere Einzelheiten sind in der Datenschutzrichtlinie des Anbieters geregelt.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1 Vermittlungsverträge
Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Vermittlung oder nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
8.2 Personalüberlassungsverträge
– Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
– Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Witten.
Stand: 12.01.2025
Health Crew UG
Spiekermannweg 29, 58454 Witten
info@health-crew.de